Entscheidungen kommentiert
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1991 als Diplomingenieur bei dem Beklagten, dem Wasserwirtschaftsamt W., beschäftigt. Mit einer Dienstanweisung aus
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 beschäftigt; in seinem Anstellungsvertrag vom August 1973 war geregelt, dass dieser mit einer
Problempunkt
Der beklagte Wasserverband und der Kläger schlossen am 19. Juli 1996 einen Aufhebungsvertrag, dessen Anfechtung wegen widerrechtlicher
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob das KSchG mangels Ablauf der Wartezeit aus § 1 Abs. 1 KSchG nicht anwendbar ist.
Der Kläger war zunächst
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1979 bei der Beklagten als Lagerarbeiterin beschäftigt und Mitglied des Betriebsrates. Ihre Tätigkeit ist mit einem
Problempunkt
Der Kläger ist als einer von 14 Druckern bei der Beklagten beschäftigt. Diese gehört mit der M-GmbH (17 Drucker) zu einem Konzern. Beide
Problempunkt
Zwischen den Parteien waren die Dauer der Kündigungsfrist und die davon abhängigen Gehaltsansprüche der Klägerin streitig. Im
Problempunkt
Der Kläger quittierte den Empfang einer Kündigung mit dem vorgefertigten Text: "Kündigung erhalten und mit dem Inhalt einverstanden" durch
Problempunkt
Stellt die bloße Drohung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, eine Strafanzeige erstatten zu wollen, einen wichtigen Grund dar
Problempunkt
Eine 29-jährige Arbeitnehmerin war seit Juni 1996 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Wegen Betriebsstilllegung kündigte diese im
Problempunkt
Die Klägerin war Vorsitzende des Betriebsrats bei der Beklagten. Aufgrund rückläufiger Aufträge wurde ab dem 1. September 1997 Kurzarbeit
Problempunkt
Die Beklagte, ein Unternehmen des Baugewerbes im Unternehmensverbund, plante seit April 1998 die Aufgabe ihres operativen Geschäfts
