Das Zugangsrecht zum Betrieb ist zwar unstrittig geregelt, es tobt aber ein Kampf um die Grenzen digitaler Gewerkschaftsrechte – nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie mit mobiler Arbeit und Co. Gewerkschaften fordern „digitale Zugangsrechte“, um nicht „digital ausgesperrt“ zu werden. Auch die Bundesregierung hat das im Koalitionsvertrag aufgegriffen. Wie weit ist der Gesetzgeber?
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