Bereits im Jahr 2012 schlug die EU-Kommission vor, eine verbindliche Geschlechterquote für Leitungspositionen in börsennotierten Unternehmen auf den Weg zu bringen. Hieraus wurde nun zehn Jahre später das feste Ziel, bis zum Jahr 2027 den jeweiligen Unternehmen vorzuschreiben, dass 40 % der Aufsichtsratsposten oder 33 % der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht zu vergeben sind. Worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen und was gilt bereits jetzt in Deutschland?
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 1/22:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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Ab Oktober werden wohl wieder verschärfte Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Deutschland in Kraft treten. Spätestens dann, aber