Bereits im Jahr 2012 schlug die EU-Kommission vor, eine verbindliche Geschlechterquote für Leitungspositionen in börsennotierten Unternehmen auf den Weg zu bringen. Hieraus wurde nun zehn Jahre später das feste Ziel, bis zum Jahr 2027 den jeweiligen Unternehmen vorzuschreiben, dass 40 % der Aufsichtsratsposten oder 33 % der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht zu vergeben sind. Worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen und was gilt bereits jetzt in Deutschland?
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 1/22:
Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
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