Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Grundlagen
Arbeitsvertrag
Gesetze und Rechtsprechung
Problempunkt
Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 18.9.2017 fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.2017. Hinsichtlich der
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über eine monatliche Einblicknahme des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten. Der antragstellende siebenköpfige
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger in einem Vollzeitarbeitsverhältnis steht. Der Kläger war bei der Beklagten seit 1.9.1993 in
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt zu einem Jahresbrutto von 450.000 Euro als leitender Einkäufer tätig. Der Beklagten
Problempunkt
Inhaltlichen Gegenstand des Verfahrens bildete ein Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Krakau (Polen) betreffend die Auslegung
Problempunkt
Der EuGH musste sich in dieser Entscheidung mit der Frage beschäftigen, ob die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sowie die Verordnung (EU) Nr
