Rechtsprechung
Entscheidungen kommentiert
Fitting / Trebinger / Linsenmaier / Schelz / Schmidt /Ahrendt, Verlag Franz Vahlen, 33. Auflage 2026, 2.326 Seiten, 139 Euro
Deutschland mit seiner
● Problempunkt
Der Kläger wurde seit September 2024 als Auszubildender zum Metallbauer, befristet bis 31.3.2027, eingestellt. Er verdiente zuletzt 993
● Problempunkt
Die Beklagte hatte dem Kläger, einem Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst, einen auch privat nutzbaren Dienstwagen zur Verfügung
● Problempunkt
Der Kläger ist bei der Beklagten als Forstwirt beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält einen Verweis auf den TV-L Forst, der mit § 26 TV
● Problempunkt
Der Kläger mit dunkler Hautfarbe war seit dem 1.1.2023 bei der Beklagten beschäftigt. Auf einer beruflich veranlassten dreitägigen Reise
● Problempunkt
Die Klägerin ist im Einzelhandelsbetrieb der Beklagten als Verkäuferin beschäftigt. Die Beklagte gehört einem Konzernverbund an. Eine
Kurz kommentiert
● Problempunkt
Der Kläger wurde seit September 2024 als Auszubildender zum Metallbauer, befristet bis 31.3.2027, eingestellt. Er verdiente zuletzt 993
● Problempunkt
Die Beklagte hatte dem Kläger, einem Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst, einen auch privat nutzbaren Dienstwagen zur Verfügung
● Problempunkt
Der Kläger ist bei der Beklagten als Forstwirt beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält einen Verweis auf den TV-L Forst, der mit § 26 TV
● Problempunkt
Der Kläger mit dunkler Hautfarbe war seit dem 1.1.2023 bei der Beklagten beschäftigt. Auf einer beruflich veranlassten dreitägigen Reise
● Problempunkt
Die Klägerin ist im Einzelhandelsbetrieb der Beklagten als Verkäuferin beschäftigt. Die Beklagte gehört einem Konzernverbund an. Eine
● Problempunkt
Der 1981 geborene, einem Kind unterhaltspflichtige Kläger war seit 2019 bei einer Stadtverwaltung als Fachkraft für Schutz und
