Rechtsprechung
Entscheidungen kommentiert
● Problempunkt
Der Arbeitgeber betreibt ein Transportdienstleistungsunternehmen. Er hatte am 26.1.2022 die Zustimmung zur Versetzung und Umgruppierung
● Problempunkt
Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis zunächst am 13.9.2023 fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Am 28.11.2023 kündigte die
● Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Kündigungen. In einem deutschen Chemie- und Pharmakonzern gab es Gerüchte über die
● Problempunkt
Der Beschluss des BAG befasst sich mit der arbeitsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Schiedsrichtern und Schiedsrichter
Das LAG Mecklenburg Vorpommern (27.1.2026 – 5 SLa 75/25; rk.) hatte zur Eingruppierung einer Service Level Managerin in der IT Stelle eines Finanzamts
Kurz kommentiert
● Problempunkt
Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis zunächst am 13.9.2023 fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Am 28.11.2023 kündigte die
● Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Kündigungen. In einem deutschen Chemie- und Pharmakonzern gab es Gerüchte über die
● Problempunkt
Der Beschluss des BAG befasst sich mit der arbeitsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Schiedsrichtern und Schiedsrichter
Das LAG Mecklenburg Vorpommern (27.1.2026 – 5 SLa 75/25; rk.) hatte zur Eingruppierung einer Service Level Managerin in der IT Stelle eines Finanzamts
In diesem Fall des LAG Niedersachsen (11.2.2026 – 13 SLa 65/25; Revision eingelegt: 7 AZN 165/26) stellte sich die Frage, ob eine Befristung nach § 2
