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Rechtsprechung

Entscheidungen kommentiert

● Problempunkt

Der Arbeitgeber betreibt ein Transportdienstleistungsunternehmen. Er hatte am 26.1.2022 die Zustimmung zur Versetzung und Umgruppierung

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● Problempunkt

Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis zunächst am 13.9.2023 fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Am 28.11.2023 kündigte die

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● Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Kündigungen. In einem deutschen Chemie- und Pharmakonzern gab es Gerüchte über die

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● Problempunkt

Der Beschluss des BAG befasst sich mit der arbeitsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Schiedsrichtern und Schiedsrichter

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Luka Šilic

Autor

Luka Šilic

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Asset-ID
3419336
Vorname
Luka
Nachname
Šilic

Das LAG Mecklenburg Vorpommern (27.1.2026 – 5 SLa 75/25; rk.) hatte zur Eingruppierung einer Service Level Managerin in der IT Stelle eines Finanzamts

Kurz kommentiert

● Problempunkt

Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis zunächst am 13.9.2023 fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Am 28.11.2023 kündigte die

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● Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Kündigungen. In einem deutschen Chemie- und Pharmakonzern gab es Gerüchte über die

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Der Beschluss des BAG befasst sich mit der arbeitsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Schiedsrichtern und Schiedsrichter

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Luka Šilic

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Das LAG Mecklenburg Vorpommern (27.1.2026 – 5 SLa 75/25; rk.) hatte zur Eingruppierung einer Service Level Managerin in der IT Stelle eines Finanzamts

In diesem Fall des LAG Niedersachsen (11.2.2026 – 13 SLa 65/25; Revision eingelegt: 7 AZN 165/26) stellte sich die Frage, ob eine Befristung nach § 2