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Entscheidungen kommentiert

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Die Klägerin, geboren 1960, ist Sozialpädagogin und seit 1990 bei der Beklagten als Leiterin einer Kindergarteneinrichtung mit 2 Gruppen

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Das Arbeitsgericht Osnabrück hatte über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung zu entscheiden. Dabei musste sich das Gericht

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Die Parteien stritten über die Geltung eines Vergütungstarifvertrags des öffentlichen Dienstes für das Arbeitsverhältnis der Klägerin und

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Infolge einer geplanten Betriebs-änderung zum 31. Dezember 1997 beschloß die Arbeitgeberin - ein Zulieferer für die Automobil-industrie -

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Die Kläger waren im Rechnungswesen einer Fluggesellschaft (DHL) in Frankfurt beschäftigt. Die Arbeitgeberin beschloss 2002, das bisher

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Die Klägerin war seit Juli 1982 als Sprecherin und Übersetzerin beim Beklagten, einem Rundfunksender, beschäftigt. In den

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Bei einer Betriebsratswahl wurden bereits zuvor ordentlich gekündigte Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt. Der

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Die Klägerin ist seit 1992 bei der Beklagten als Filialleiterin beschäftigt. Sie war zunächst in K-M, dann in der Filiale Frechen (F)

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Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Krankenhausträgerin aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages als Krankenschwester beschäftigt

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In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses

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Die Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens trägt der Arbeitgeber. Das gilt nicht nur für die Kosten des beteiligten Wahlvorstands oder

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Der Beklagte war vom 1.6.1990 bis 2.1.1998 im Klinikum des Klägers als Arzt beschäftigt. Bei der Einstellung hatte der Beklagte eine

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