Entscheidungen kommentiert
Problempunkt
Die Beklagte gründete zusammen mit drei anderen Personen im Oktober 1992 eine GmbH, die Eisenbiege- und Eisenflechtarbeiten auf Baustellen
Problempunkt
Die Klägerin war vom 17.7.2000 bis zum 30.9.2003 bei der Beklagten in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis als Reinigungskraft
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1992 bei dem Beklagten, dem Sozialverband Reichsbund e.V., in einem Erholungsheim beschäftigt. Der Beklagte hat
Problempunkt
Die Klägerin verlangt von der beklagten Arbeitgeberin Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie
Problempunkt
Die Klägerin ist Sonderschullehrerin und seit ihrem 35. Lebensjahr bei der Beklagten beschäftigt, allerdings lediglich aufgrund eines
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten im Außendienst beschäftigt. Diese überließ ihm einen Firmenwagen, worüber beide im August 2001
Problempunkt
Der Kläger war ab Mai 2001 nach einem Betriebsübergang bei der Beklagten bei einer ihrer Tochtergesellschaften im Bereich Private-Equity
Problempunkt
In dem vom EuGH entschiedenen und letztlich wohl konstruierten Rechtsstreit (zu den Hintergründen siehe Hassel, AuA 12/05, S. 699) war
Problempunkt
"Gegenstand der zu besprechenden Entscheidung ist die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen. Der Kläger ist seit 1993 beim
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In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung zum 7.4.2005 endete
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit einer
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In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung. Die Klägerin war seit dem 15
