Am 4. Mai hat das Bundesarbeitsgericht die neuere Geschichte zur Pflicht der Erfassung der Arbeitszeit fortgeschrieben. Sie begann mit einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 und sorgt weiter für Unruhe unter den Arbeitgebern.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 4/22:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

In der neuesten Podcast-Folge in der Reihe "Kurz gefragt" erwartet Sie ein Update zur Arbeitszeiterfassung:
Die mit Spannung erwarteten
Die von Arbeitsminister Hubertus Heil vorgesehenen verschärften Regeln zur Aufzeichnung der Arbeitszeit wurden zwar von der FDP in der Ampelkoalition
Über den Fall Bernd Osterloh und seine Vergütung als Betriebsratsmitglied haben wir hier bereits im vergangenen Jahr gesprochen. Anlass war damals
Menschen, die sich emotional nicht im Griff haben und sich am Arbeitsplatz unangemessen verhalten, sind ein Problem für Führungskräfte; können sie
Der EuGH hatte im Mai 2019 vorgelegt und jetzt hat das BAG in einem aktuellen Beschluss nachgezogen, noch bevor der deutsche Gesetzgeber auf die EuGH