Am 4. Mai hat das Bundesarbeitsgericht die neuere Geschichte zur Pflicht der Erfassung der Arbeitszeit fortgeschrieben. Sie begann mit einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 und sorgt weiter für Unruhe unter den Arbeitgebern.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 4/22:
Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.
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