Arbeitszeit
Die Klägerin ist Klavierlehrerin an der Musik- und Kunstschule der beklagten Stadt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt elf Unterrichtsstunden zu je
Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise auf den auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag fallen. Sie
Wirtschaftsweisen fordern flexiblere Arbeitszeitregelungen
Herrscht Langeweile in deutschen Büros?
Problempunkt
Der Kläger war vom 11.10.2010 bis zum 31.7.2014 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Bei einer vereinbarten regelmäßigen
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2006 bei der Beklagten als Telefonistin im Schichtdienst beschäftigt. Sie hat eine monatliche Vergütung, die sich
Problempunkt
Der Kläger ist Kurier bei der Beklagten. Er ist mit einem GdB von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Die Beklagte betreibt einen
Problempunkt
In Deutschland leisten Arbeitnehmer nicht nur in Zeiten, in denen die Wirtschaft boomt, eine beträchtliche Anzahl an Überstunden bzw
Problempunkt
Zur Abfederung von personellen Engpässen, konjunktureller Produktionsspitzen oder saisonbedingter Mehrarbeit stellen insbesondere
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Vergütung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten. Der Kläger wird bei der nicht tarifgebundenen
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Abgeltung eines Guthabens aus einem Arbeitszeitkonto. Die Klägerin war bei der Beklagten als Bürofachkraft
