Datenschutz
1 Handlungsbedarf
Der Stichtag 25. Mai ist für Arbeitgeber deshalb enorm wichtig, weil ab diesem Zeitpunkt auch die Sanktionsmechanismen der DSGVO
1 Sachverhalt
Die Klägerin Frau K. war viele Jahre lang bei der G GmbH tätig. Die Anteile daran wiederum hält zu 74,9 % deren Geschäftsführer Herr
Problempunkt
Der Kläger rief mehrere allgemein zugängliche Websites von Einrichtungen des Bundes ab. Auf diesen stellen die genannten
1 Grundsatzentscheidung des LG München
Der Begriff Compliance erfasst die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien im Unternehmen. Dabei
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als Web-Entwickler beschäftigt. Die Beklagte hat der Belegschaft später mitgeteilt, dass der gesamte
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist die Konzernobergesellschaft eines Krankenhauskonzerns, bei der ein Konzernbetriebsrat besteht. Sie betrieb bis
Problempunkt
Der Kläger war als Kraftfahrzeugmechaniker bei der beklagten Kfz-Vertragshändlerin beschäftigt. Nachdem es bei ihr zu Fehlbeständen
1 Big Data
Mit der raschen Entwicklung von Machine Learning und künstlicher Intelligenz gewinnt Big Data weiter an Bedeutung. Ein aktuelles Beispiel
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Überwachung von betrieblichen Kommunikationsmitteln auch bei
Problempunkt
Die Parteien stritten über das Recht des Mitarbeiters, zur Einsichtnahme in seine Personalakte seine anwaltliche Vertreterin
Schmerzensgeldanspruch nach Überwachung des Arbeitnehmers
Lässt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit durch einen Detektiv überwachen und beruht der Verdacht
Der Datenschutz könnte noch immer besser sein
Pst, ich weiß etwas, was Du nicht weißt – was aber auch ich eigentlich nicht wissen dürfte, wenn mein Arbeitgeber den Datenschutz ernster nehmen würde