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Datenschutz

1 Handlungsbedarf

Der Stichtag 25. Mai ist für Arbeitgeber deshalb enorm wichtig, weil ab diesem Zeitpunkt auch die Sanktionsmechanismen der DSGVO

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1 Sachverhalt

Die Klägerin Frau K. war viele Jahre lang bei der G GmbH tätig. Die Anteile daran wiederum hält zu 74,9 % deren Geschäftsführer Herr

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Problempunkt

Der Kläger rief mehrere allgemein zugängliche Websites von Einrichtungen des Bundes ab. Auf diesen stellen die genannten

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1 Grundsatzentscheidung des LG München

Der Begriff Compliance erfasst die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien im Unternehmen. Dabei

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Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten als Web-Entwickler beschäftigt. Die Beklagte hat der Belegschaft später mitgeteilt, dass der gesamte

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Problempunkt

Die Arbeitgeberin ist die Konzernobergesellschaft eines Krankenhauskonzerns, bei der ein Konzernbetriebsrat besteht. Sie betrieb bis

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Problempunkt

Der Kläger war als Kraftfahrzeugmechaniker bei der beklagten Kfz-Vertragshändlerin beschäftigt. Nachdem es bei ihr zu Fehlbeständen

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1 Big Data

Mit der raschen Entwicklung von Machine Learning und künstlicher Intelligenz gewinnt Big Data weiter an Bedeutung. Ein aktuelles Beispiel

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Überwachung von betrieblichen Kommunikationsmitteln auch bei

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Problempunkt

Die Parteien stritten über das Recht des Mitarbeiters, zur Einsichtnahme in seine Personalakte seine anwaltliche Vertreterin

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Schmerzensgeldanspruch nach Überwachung des Arbeitnehmers

Lässt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit durch einen Detektiv überwachen und beruht der Verdacht

Der Datenschutz könnte noch immer besser sein

Pst, ich weiß etwas, was Du nicht weißt – was aber auch ich eigentlich nicht wissen dürfte, wenn mein Arbeitgeber den Datenschutz ernster nehmen würde