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Problempunkt

Die Klägerin, die bis zum 31. März 2000 bei der Beklagten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt war, erhielt

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Problempunkt

Der Kläger war als Maschinenführer in der Rohspanfertigung tätig. Nachdem der Arbeitgeber entschieden hatte, diese Fertigung aufzugeben

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Problempunkt

Der Arbeitgeber betreibt ein Krankenhaus. Er hatte der als Hebamme beschäftigten Arbeitnehmerin aus dringenden betrieblichen Gründen

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