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Problempunkt
Der Kläger war im Einzelhandelsunternehmen der Beklagten zunächst als Hilfskraft beschäftigt. Am 15.8.2002 begann er bei der Beklagten
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Der Kläger ist seit Juni 1993 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Montierer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält folgende
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In dem Beschlussverfahren streiten die Arbeitgeberin, die mehrere Spielbanken mit 800 Arbeitnehmern betreibt, und der Betriebsrat einer
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Der Kläger (Arbeitnehmer) war bei der Beklagten (Arbeitgeberin) als Auslieferungsfahrer tätig. Seit 1983 kam er wiederholt zu spät zur
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Der zu 50% schwerbehinderte Kläger beansprucht von seiner Arbeitgeberin Entgeltzahlung trotz Nichterbringung seiner arbeitsvertraglich
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Die Arbeitgeberin hatte das seit Juni 1976 mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis als Betonbauer mit Wirkung zum 31. Mai 1996
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Der Kläger konnte seine Beschäftigung als Müller aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichten. Nach dem Bezug von Krankengeld
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"Der Kläger war seit längerer Zeit bei demselben Arbeitgeber beschäftigt und bezog von Anfang 1994 bis zur Aussteuerung am 4. Juli 1995
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Der Kläger (Arbeitnehmer) ist bei der Beklagten (Arbeitgeberin) mit einer - gemäß Tarifvertrag - täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden
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Die Klägerin war als Ingenieurin bei der nicht tarifgebundenen Beklagten langjährig beschäftigt. Sie war bei der Bearbeitung von
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Zwischen den Parteien besteht u. a. Streit über die Berechtigung zum Einbehalt von Arbeitslohn. Die Beklagte betreibt mehrere
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Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche, die der Kläger aufgrund einer von ihm erklärten außerordentlichen Kündigung geltend macht