Artikel
Problempunkt
Die Klägerin verlangt von der beklagten Arbeitgeberin Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie
Problempunkt
Die Klägerin ist Sonderschullehrerin und seit ihrem 35. Lebensjahr bei der Beklagten beschäftigt, allerdings lediglich aufgrund eines
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten im Außendienst beschäftigt. Diese überließ ihm einen Firmenwagen, worüber beide im August
Problempunkt
Der Kläger war ab Mai 2001 nach einem Betriebsübergang bei der Beklagten bei einer ihrer Tochtergesellschaften im Bereich Private-Equity
Problempunkt
In dem vom EuGH entschiedenen und letztlich wohl konstruierten Rechtsstreit (zu den Hintergründen siehe Hassel, AuA 12/05, S. 699) war
Problempunkt
"Gegenstand der zu besprechenden Entscheidung ist die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen. Der Kläger ist seit 1993 beim
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung zum 7.4.2005 endete
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung. Die Klägerin war seit dem
Problempunkt
Seit dem 1. Januar 2001 gelten für die Befristung von Arbeitsverhältnissen neue Regeln (vgl. hierzu Link/Fink, AuA 2001, Ausgaben 1 bis
Problempunkt
Die Klägerin war beim beklagten Land befristet als Lehrerin tätig. Am 12. Juni 1996 teilte man ihr mit, dass das Arbeitsverhältnis wie
Problempunkt
Der Kläger war vom 18.6.2001 bis zum 12.10.2001 unentgeltlich als Praktikant bei der Beklagten tätig. Am 11.10.2001 schlossen die