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Problempunkt
Infolge einer geplanten Betriebs-änderung zum 31. Dezember 1997 beschloß die Arbeitgeberin - ein Zulieferer für die Automobil-industrie -
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Die Kläger waren im Rechnungswesen einer Fluggesellschaft (DHL) in Frankfurt beschäftigt. Die Arbeitgeberin beschloss 2002, das bisher
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Die Klägerin war seit Juli 1982 als Sprecherin und Übersetzerin beim Beklagten, einem Rundfunksender, beschäftigt. In den
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Bei einer Betriebsratswahl wurden bereits zuvor ordentlich gekündigte Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt. Der
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Die Klägerin ist seit 1992 bei der Beklagten als Filialleiterin beschäftigt. Sie war zunächst in K-M, dann in der Filiale Frechen (F)
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Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Krankenhausträgerin aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages als Krankenschwester beschäftigt
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In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses
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Die Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens trägt der Arbeitgeber. Das gilt nicht nur für die Kosten des beteiligten Wahlvorstands oder
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Der Beklagte war vom 1.6.1990 bis 2.1.1998 im Klinikum des Klägers als Arzt beschäftigt. Bei der Einstellung hatte der Beklagte eine
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Dem als Arbeitgeber beschäftigten Mitarbeiter hatte der Arbeitgeber in einem "Anhang zum Arbeitsvertrag" Folgendes zugesagt: "Herr W
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Der Kläger war, ebenso wie die Arbeitnehmer H, Ha und L, langjährig als außertariflicher Angestellter (AT-Angestellter) bei der Beklagten
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Die Klägerin ist Motorradrennfahrerin, die Beklagte entwickelt Motorräder und engagierte sich im Rennsport. Zu diesem Zwecke schloss sie
