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Problempunkt
Der Kläger ist als Maler und Lackierer bei der Beklagten tätig. Im März 2006 verrichtete er während zwei Wochen in sechs Wohnungen Maler-
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Der beklagte Arbeitgeber beschäftigt im Betrieb in P (NRW) 25 Arbeitnehmer, die Arzneimittel herstellen, darunter auch die Klägerin als
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Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung wegen dringender betrieblicher
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Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung. Die Klägerin war im Jahr 2001 zeitlich befristet als
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Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG müssen Arbeitgeber der zuständigen Agentur für Arbeit eine Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor sie
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Der am 12. Januar 1974 geborene Kläger war seit dem 1. Februar 1997 bei der Beklagten als Auszubildender zum Kraftfahrzeugmechaniker
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Der Kläger war bei der Beklagten auf Grund befristeter Arbeitsverträge beschäftigt. Der letzte Vertrag lief am 25.1.2004 aus. Die Beklagte
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Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat. Die Arbeitgeberin rügt einen Verstoß
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Der Kläger arbeitet in einem Spielcasino. Dort gibt es ausführliche Anweisungen zur Kassenführung, die zum Inhalt der Arbeitsverträge
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Die Arbeitgeberin A wendet in ihrem Betrieb den Gehaltstarifvertrag für Angestellte der Druck-/Medienindustrie (GTV) an. Oberste
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Der Arbeitgeber ist ein Unternehmen der chemischen Industrie. Er stellt seinen Arbeitnehmern einen Firmenparkplatz auf dem Betriebsgelände
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Die Beklagte, bei der der Kläger als kaufmännischer Angestellter seit 2001 beschäftigt war, geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten
