Rechtsprechung
Entscheidungen kommentiert
am 20. Januar dieses Jahres, dem Tag seiner (zweiten) Amtseinführung, stellte Donald Trump per Dekret alle DEI-Programme in US-Bundesbehörden ein. Am
Problempunkt
Der 1968 geborene, verheiratete und einem Kind gegenüber unterhaltspflichtige Kläger ist seit Januar 2018 bei der Beklagten bzw. deren
Problempunkt
Der Kläger war als Verkaufsleiter angestellt. Der Beklagte ist Betriebsratsvorsitzender. Von September 2022 bis Juli 2023 unterhielt der
Problempunkt
Im Anschluss an eine Kündigung der Klägerin schloss diese im gerichtlichen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht einen gerichtlichen Vergleich
Problempunkt
Die Arbeitgeberin hatte eine Mitarbeiterin eingestellt, ohne die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. In einer späteren
Problempunkt
Der Kläger hatte von der Beklagten Auskunft nach Art. 15 DSGVO im Zusammenhang mit seiner Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz sowie
Kurz kommentiert
Problempunkt
Der Beklagte betreibt ein Autohaus. Der Kläger war dort ab dem 1.9.2022 als Serviceberater/Kfz-Meister beschäftigt. Die Einstellung
