Befristung
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses. Die Klägerin war für die Beklagte in der
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Die Parteien stritten darüber, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung am 31.12.2012 geendet hat. Der 1955 geborene Kläger
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Die Parteien stritten darüber, ob das Arbeitsverhältnis während des Bezugs einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit geruht
Problempunkt
Die Klägerin war vom 1.9.1989 bis zum 31.10.2011 durchgehend an der Universität Leipzig beschäftigt. Bis Februar 1996 wurden zunächst
Die Eigenart der Arbeitsleistung kann die Befristung des Arbeitsvertrags einer Filmproduktionsgesellschaft mit einem Schauspieler sachlich
Problempunkt
Zwischen den Parteien war strittig, ob ihr bis zum 31.12.2011 befristet vereinbartes Arbeitsverhältnis über dieses Datum hinaus
Problempunkt
Der Arbeitgeber bietet Dienstleistungen auf sozialem Gebiet an, z. B. Heimerziehung. Diese Aufgabe fällt nicht kontinuierlich in stets
§ 1 Abs. 1 ÄArbVtrG setzt voraus, dass die beabsichtigte Weiterbildung die Beschäftigung des Arztes prägt. Es ist auf den Zeitpunkt des
Eine tarifvertragliche Regelung kann vorsehen, dass für sachgrundlos befristete Arbeitsverträge bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren eine
Arbeitgeber dürfen Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von zwei Jahren befristen, auch wenn zwischen den Parteien zuvor ein
Befristungen von Arbeitsverträgen im Hochschulbereich, die auf den Sachgrund der Drittmittelfinanzierung gestützt werden, können nach den Grundsätzen
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2009 mittels fünf befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten als Fachassistentin beschäftigt. Der letzte Vertrag
Zu einem überraschenden Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB): Der Anteil
Ein befristeter Arbeitsvertrag zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn die Eigenart der
Wird ein Mitarbeiter, der ein Betriebsratsamt bekleidet, nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses übernommen, so genügt die bloße Vermutung
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Der Kläger war bei der Beklagten seit 1989 beschäftigt. Im Januar 2010 wurde er 65 Jahre alt und bezog ab diesem Zeitpunkt Altersrente
Das Bundeskabinett hat am 2.9.2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen. Die Änderung soll
Auch für Spitzensportler ist die Befristung des Arbeitsverhältnisses nur unter den Voraussetzungen des § 14 TzBfG zulässig. Die besondere Art der
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Arbeitsverhältnisse können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristet werden. Ob tatsächlich ein sachlicher
Die befristete Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters kann sachlich gerechtfertigt sein. Voraussetzung ist
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten zunächst einen formwirksamen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Einige Monate
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Die Parteien stritten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30.6.2005 endete.
Der Kläger war aufgrund zweier
Ein Flugsicherheitsunternehmen muss einen zunächst befristet beschäftigten Mitarbeiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen, wenn eine
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Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung. Die Klägerin war aufgrund mehrerer Befristungen beim Beklagten
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Die Arbeitgeberin unterhält eine Forschungseinrichtung sowie eine medizinische Klinik. Als eine Mitarbeiterin in Rente ging, schaltete
Problempunkt
Aus Gründen der Flugsicherheit normiert der MTV Kabine eine Altersgrenze für das Flugpersonal. Sie liegt für Flugbegleiter regelmäßig bei
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Die Klägerin war als Teilzeitbeschäftigte bei der Justiz in NRW mit einem Umfang von 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit angestellt. In der
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung geendet hatte und ob darüber
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Im Rahmen von Befristungskontrollklagen nach § 17 TzBfG stellt sich zunehmend die Frage nach der Vereinbarkeit der Befristung mit dem AGG
Problempunkt
Der Kläger hatte Anfang der 1970er-Jahre eine Berufsausbildung bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten absolviert. Von April 2008 bis