Zeitarbeit
Problempunkt
Der Kläger war seit 1994 als Maschinenbediener beschäftigt. Über das Vermögen seines Arbeitgebers wurde Anfang 2009 das Insolvenzverfahren
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung bei der Heinrich-Böll-Stiftung
Problempunkt
Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer nur, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, in
Problempunkt
Seit der Hartz-Reform 2003 gilt Equal Pay: Leiharbeitnehmer können vom Verleiher während der Zeit der Überlassung grundsätzlich die im
Problempunkt
Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG benötigen Arbeitgeber in der bis zum 1.12.2011 anwendbaren Fassung eine Erlaubnis, wenn sie als Verleiher
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten. Der Kläger war im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung
Problempunkt
Der Mitarbeiter ist seit Mitte 2005 bei seinem Arbeitgeber, einem Zeitarbeitsunternehmen, beschäftigt. Nach dem zugrunde liegenden
Problempunkt
Der Kläger war bei einem EDV-Beratungsunternehmen zunächst als Netzwerkadministrator und später als Organisationsprogrammierer beschäftigt
Problempunkt
Die Klägerin stand ab September 1995 in einem Arbeitsverhältnis zu einer Zeitarbeitfirma. Diese überließ die Klägerin am 3. Februar 1997
Problempunkt
Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Sicherung eines Bahnübergangs geltend. Zwischen der
Problempunkt
Die Klägerin war als Kundenbetreuerin bei einer Konzerngesellschaft beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag war auf zwei Jahre sachgrundlos
Problempunkt
Die Klägerin, ein gewerbliches Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen, vereinbarte mit der Beklagten die Überlassung des Glasbaumonteurs A
