Öffentlicher Dienst
4.5.2009
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Geltung eines Vergütungstarifvertrags des öffentlichen Dienstes für das Arbeitsverhältnis der Klägerin und
Premium
28.4.2009
Problempunkt
Die Klägerin ist Sonderschullehrerin und seit ihrem 35. Lebensjahr bei der Beklagten beschäftigt, allerdings lediglich aufgrund eines
Premium
28.4.2009
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit einer
Premium
Stundenweise Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 3 TVöD
25.3.2009
Ordnet der Arbeitgeber an einem Kalendertag oder binnen 24 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Kalendertagen zwei oder mehre Rufbereitschaften an
Keine Zeitgutschrift für ehrenamtliche Richter während der Gleitzeit
25.3.2009
Arbeitgeber des öffentlichen Diensts, die dem TVöD im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) unterliegen, müssen
Überleitung eines Arbeitsverhältnisses durch Gesetz
25.3.2009
Der Landesgesetzgeber darf durch Gesetz die Rechtsträger des öffentlichen Diensts umstrukturieren und dabei bestimmen, dass die Arbeitsverhältnisse
Ausschluss von tariflicher Besitzstandszulage bei Elternzeit unwirksam
25.3.2009
Soweit die alten Fassung von § 11 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den
