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Öffentlicher Dienst

Versetzung eines ehemaligen Stasi-Mitarbeiters rechtmäßig

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR darf einen ehemaliger Mitarbeiter des

Öffentlicher Dienst: Höchstens fünf freie Tage zur Kindespflege

Ein nicht gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer hat nach dem TVöD Anspruch auf bis zu vier Arbeitstage bezahlte Freistellung, wenn ein Kind

Beurteilung von Thüringer Polizeibeamten rechtswidrig

Die bisherige Beurteilungspraxis bei Thüringer Polizeibeamten auf gebündelten Dienstposten verstößt gegen den Grundsatz der Bestenauslese aus Art. 33

BVerwG: Professor darf ehemaligem Arbeitgeber Konkurrenz machen

Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihren früheren Dienstherrn treten, entschied das

Gestaffelte Anpassung der Beamtenbezüge in NRW verfassungswidrig

Die „Nullrunde“ für besser verdienende Beamte nach Art. 1 §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge

BAG: Stufenzuordnung nach Herabgruppierung (TV-L)

Nach § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L sind Beschäftigte auch im Fall der Herabgruppierung aus einer individuellen Endstufe höchstens der Endstufe der

Ministerium missachtete Gesetz bei eigenen Stellenbesetzungen

Die Art der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei drei Stellenbesetzungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BVerwG: Streikverbot für Beamte bleibt – vorerst - erhalten

Es bleibt dabei: Auch weiterhin dürfen beamtete Lehrer nicht an Streiks teilnehmen, die die Gewerkschaften für ihre angestellten Kollegen veranstalten

Kein Kopftuchverbot im allgemeinen Verwaltungsdienst NRW

Anders als bei einer Lehrerin im Schuldienst ist das Tragen eines Kopftuchs kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen

Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse

Der Leistungsplan einer Unterstützungskasse, nach dem ein Anspruch auf betriebliche Versorgung nicht mehr erworben werden kann, wenn der Arbeitnehmer

Beamte haben keinen Anspruch auf Beihilfe für Nahrungsergänzungsmittel

Aufwendungen für Arzneimittel sind nur dann beihilfefähig, wenn sie wegen einer Behandlung vor der Beschaffung durch einen Arzt oder Heilpraktiker

Folgen einer Grippeschutzimpfung als Dienstunfall

Treten nach einer vom Dienstherrn organisierten Grippeimpfung gesundheitliche Schäden bei einem Angestellten auf, kann unter bestimmten