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Öffentlicher Dienst

Problempunkt

Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einen Zeitraum, für den ein Arbeitnehmer Erholungsurlaub genommen hat, so darf dieser gem. § 3 Abs. 2

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Bund will eigenen Nachwuchs im öffentlichen Dienst sichern

Woher nehmen und nicht stehlen? Die Bundesregierung will mit einem Gesetz ihren eigenen Nachwuchs für den öffentlichen Dienst im Bund sichern. Der

Problempunkt

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährt im Rahmen der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

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Problempunkt

Der Kläger war als Arbeitnehmer des beklagten Landes Hessen an der Universitätsklinik in Marburg als nichtwissenschaftlicher Arbeiter

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Keine unzulässige Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten beim TVöD

Die Tarifregelungen zur Überleitung von Arbeitsverhältnissen in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verletzen nach einer Entscheidung

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Die Klägerin ist in einem Krankenhaus als Teilzeitbeschäftigte mit 50 % des vollen Arbeitsumfangs tätig. Auf das Arbeitsverhältnis sind

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Problempunkt

Geklagt hatte ein Rettungssanitäter einer Rettungswache, der regelmäßig in zwei Dienstschichten von je zwölf Stunden nach einem Dienstplan

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Problempunkt

Die Parteien stritten über die Geltung eines Vergütungstarifvertrags des öffentlichen Dienstes für das Arbeitsverhältnis der Klägerin und

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Problempunkt

Die Klägerin ist Sonderschullehrerin und seit ihrem 35. Lebensjahr bei der Beklagten beschäftigt, allerdings lediglich aufgrund eines

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Problempunkt

Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit einer

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Stundenweise Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 3 TVöD

Ordnet der Arbeitgeber an einem Kalendertag oder binnen 24 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Kalendertagen zwei oder mehre Rufbereitschaften an

Keine Zeitgutschrift für ehrenamtliche Richter während der Gleitzeit

Arbeitgeber des öffentlichen Diensts, die dem TVöD im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) unterliegen, müssen