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Aktuelles

Literaturtipp: Das gesamte Arbeitsrecht

Von der Walhalla Fachredaktion, 4. Auflage, Walhalla Fachverlag, Regensburg 2010, 1.160 Seiten, Preis: 19,90 Euro

Literaturtipp: Unternehmensumstrukturierung

Von Dr. Rainer Sieg und Prof. Dr. Frank Maschmann, 2., neubearbeitete Auflage 2010, Verlag C. H. Beck, München 2010, 442 Seiten, Preis: 68 Euro

Kleinbetriebsklausel bei mehreren Betriebsstätten

Unterhält ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten, werden die Arbeitnehmer für die Frage der Anwendbarkeit der Kleinbetriebsklausel in § 23 Abs. 1

EuGH entscheidet über Haushaltsbefristung

Das BAG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es gegen EU-Recht verstößt, wenn öffentliche Arbeitgeber die Möglichkeit einer Haushaltsbefristung nach §

Bindung der Betriebsrente an die Entgeltentwicklung

Eine Dienstvereinbarung, die die Entwicklung der Betriebsrenten an die Gehaltsänderungen der aktiven Mitarbeiter knüpft, ist nur wirksam, soweit die

Betriebsrentenanpassung bei Rentner- oder Abwicklungsgesellschaft

Rentner- und Abwicklungsgesellschaften müssen die Kosten für Betriebsrentenanpassungen nicht aus ihrem Vermögen aufbringen; zudem ist ihnen eine

Tarifliche Öffnung für betriebliche Bündnisse für Arbeit

Eine Vorschrift in einem Flächentarifvertrag, wonach die Tarifvertragsparteien einer Abänderung der festen Arbeitsbedingungen durch eine

Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 GG

Der Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG, wonach jedem Deutschen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern zu

Automatisches Ausscheiden mit Eintritt des Rentenalters

Eine Tarifklausel, wonach das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald der Mitarbeiter Anspruch auf eine Altersrente hat, spätestens jedoch mit

Literaturtipp: Drive

Von Daniel H. Pink, Ecowin Verlag, Salzburg 2010, 240 Seiten, Preis: 21,90 Euro

Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

Um tariffähig zu sein, muss eine Arbeitnehmervereinigung Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler haben und in der Lage sein, die

Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten

Es ist nicht möglich, betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungspflichten des Arbeitgebers durch Ordnungshaft durchzusetzen (BAG, Beschl. v. 5.10