Aktuelles
Beteiligung des Betriebsrats bei Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD
Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nach dem „Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den
Zustimmung zur Übertragung von Elternzeit
Beendet eine Arbeitnehmerin ihre Elternzeit vorzeitig und beantragt sie, den verbleibenden Anteil von bis zu zwölf Monaten auf die Zeit nach
Literaturtipp: Neuroleadership
Von Prof. Dr. Christian E. Elger, Rudolf Haufe Verlag, Freiburg, Berlin, München 2009,213 Seiten, Preis: 34,80 Euro
Literaturtipp: Gut sein allein genügt nicht
Von Doris Brenner, Frank Brenner, Rudolf HaufeVerlag, Freiburg, Berlin, München 2008,194 Seiten, Preis: 19,80 Euro
Literaturtipp: Crashkurs BWL
Von Prof. Dr. Helmut Geyer und Bernd Ahrendt, 5., aktualisierte Auflage, Rudolf Haufe Verlag, Freiburg, Berlin, München 2009, 239 Seiten, Buch mit CD
Abfallbeauftragte genießen Sonderkündigungsschutz
Die Bestellung eines Mitarbeiters zum Betriebsbeauftragten für Abfall kann auch im schriftlichen Arbeitsvertrag erfolgen. Eine ordentliche Kündigung
BAG folgt EuGH bei Urlaubsabgeltung wegen Krankheit
Angesichts des Urteils des EuGH zur Urlaubsabgeltung bei Krankheit hat das BAG seine Rechtsprechung geändert. Der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt
Verzicht auf Lohnansprüche wegen Betriebsübergang
Ein Erlassvertrag zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wonach der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang auf rückständige Vergütung verzichtet
Funktionszulage für Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte haben bei einer Funktionszulage, die an eine bestimmte Stundenzahl anknüpft, einen anteiligen Anspruch, wenn ihr Stundenanteil in
Einfache Differenzierungsklausel
Einfache Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen, die nur Gewerkschaftsmitgliedern Rechte einräumen, können wirksam sein (BAG, Urt. v. 18.3.2009 –
Außerordentliche Kündigung
Kündigt ein Mitarbeiter schriftlich außerordentlich, kann er sich später nicht darauf berufen, die Kündigung sei unwirksam (BAG, Urt. v. 12.3.2009 – 2
Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung
Der Betriebsrat darf bei einer Verschwiegenheitsverpflichtung nur nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmen, wenn sie sich auf das Ordnungsverhalten