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Aktuelles

Tarifliches Urlaubsgeld mit großer Bandbreite

Über 155 bis 2.023 Euro tarifliches Urlaubsgeld dürfen sich die Mitarbeiter der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppen dieses Jahr freuen. Das Tarifarchiv

EuGH soll über Befristung entscheiden

Das LAG Köln hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Reihe von Fragen zur Auslegung des § 5 Nr. 1 der europäischen Rahmenvereinbarung über

EuGH: Zeitliche Grenze für aufgelaufene Urlaubsansprüche?

Das LAG Hamm möchte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob sich bei Mitarbeitern, die jahrelang arbeitsunfähig sind, der gesetzliche

EuGH prüft Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber

Das BAG hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um klären zu lassen, ob einem abgelehnten Bewerber nach dem Gemeinschaftsrecht ein

EuGH entscheidet über Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst

Das BAG hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung ersucht zur Frage, ob die Entgeltregelungen im Tarifrecht des öffentlichen

Ergänzende Vertragsauslegung einer Bezugnahmeklausel

Eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, die auf den „Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in der jeweils gültigen Fassung“ verweist, ist im Wege

Verrechnung der Hinterbliebenenversorgung mit bAV

Verrechnungsklauseln in einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) entsprechen nicht dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot

Literaturtipp: Microsoft Excel im Personalwesen

Von Michael Paatz, Egbert Jeschke, Sven Mönkediek und Melanie Breden, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage, Microsoft Press Deutschland

Literaturtipp: Arbeitsrecht

Von Prof. Dr. Petra Senne, 6. Aufl., Wolters Kluwer Deutschland (Luchterhand), Köln 2009, 290 Seiten, Preis: 21,90 Euro

Restmandat im Betriebsrat ist unbezahltes Ehrenamt

Restmandatierte Betriebsratsmitglieder haben nach einer Betriebsstilllegung keinen Anspruch auf Vergütung ihrer Freizeitopfer gegenüber dem ehemaligen

Unrichtige Auskunft des Arbeitgebers

Dem Arbeitgeber obliegt gegenüber seinen Mitarbeitern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Tut er dies dennoch

Literaturtipp: Betriebsverfassungsgesetz

Vom Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Franz Josef Düwell (Hrsg.), 3. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2010, 1.726 Seiten