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Aktuelles

Literaturtipp: Umstrukturierung

Von Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Dr. Katrin Haußmann, Dr. Burkard Göpfert und Dr. Steffen Krieger, 2. völlig überarb. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt

Literaturtipp: Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht

Von Dr. Klemens Dörner, Dr. Stefan Luczak und Martin Wildschütz (Hrsg.), 8. überarbeitete und erweiterte Auflage, Luchterhand, Neuwied 2009, 3.120

Literaturtipp: Beck´sches Formularhandbuch Arbeitsrecht

Von Bernd Klemm, Dr. Hendrick Kornbichler, Dr. Hans-Peter Löw, Dr. Ingrid Ohmann-Sauer, Dr. Eckard Schwarz und Thomas Ubber (Hrsg.), 2. aktualisierte

Literaturtipp: Zeitwertkonten

Von Steffen Raab, Thomas Pochadt, Murmann Verlag, Hamburg 2009, 168 Seiten, gebunden, Preis: 16,90 Euro

Literaturtipp: Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht

Von Dr. Gregor Dornbusch, Dr. Ernst Fischermeier, Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch (Hrsg.), 2. Auflage, Luchterhand, Neuwied 2009, 2.176 Seiten

Literaturtipp: Vertragsrecht

Von Prof. Dr. Thorsten S. Richter, Verlag Franz Vahlen, München 2009, 512 Seiten, Preis: 29,80 Euro

Strukturausgleich für Überleitung in den TVöD

Die Vorschrift des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Bunds in den TVöD (TVÜ-Bund), nach der Arbeitnehmern für wegfallende

Keine Entschädigung wegen entgangenen Urlaubs für Beamte

Ein Beamter, der krankheitsbedingt seinen Urlaub nicht nehmen konnte, hat keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.3

Karenzentschädigung bei überschießendem Wettbewerbsverbot

Bei einem Wettbewerbsverbot, das z. T. verbindlich und z. T. unverbindlich i. S. d. § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB ist, genügt es, wenn der Mitarbeiter den

Anzeigenredakteure als Tendenzträger

Anzeigenredakteure eines Zeitungsverlags, die eigene Texte verfassen sowie Beiträge Dritter auswählen und redigieren, sind Tendenzträger. Damit darf

GNBZ ist endgültig tarifunfähig

Der Beschluss des LAG Köln vom 20.5.2009 (9 TaBV 105/08), wonach die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig ist (s

„Ossi“ ist keine Diskriminierung nach AGG

„Ossi“ ist keine Ethnie. Eine Entschädigung nach AGG scheidet daher aus, wenn ein Arbeitgeber einen ostdeutschen Bewerber wegen seiner Herkunft