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Rechtsprechung

Entscheidungen kommentiert

Punkten mit Arbeitgeberattraktivität

Es hat sich herumgesprochen, dass es für Unternehmen immer schwieriger wird, Fachkräfte zu gewinnen und (vor allem

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Smaro Sideri

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Beraterin
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Smaro Sideri
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Beraterin in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten insbesondere für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen

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Smaro Sideri
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3323522
Vorname
Smaro
Nachname
Sideri

Slow ist in Wahrheit schnell

Noch bevor ich mit meiner Arbeit als Futurologe begann, hat mich Anita Roddick (die Gründerin des TheBodyShop) immer

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Einführung

Der djb ist ein unabhängiger frauenpolitischer Verband, in dem sich Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen zusammengeschlossen haben, um

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Alexa Pia Stettner

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LL.M., Rechtsanwältin, Mediatorin, Business Coach
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Alexa Pia Stettner, LL. M.
Rechtsanwältin, Mediatorin und Business Coach, Bonn

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Alexa Pia Stettner
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3323378
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Alexa Pia
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Stettner

Herausforderungen und Chancen bei der Beschäftigung von Berufseinsteigern

Deutsche Unternehmen stehen vor einem Dilemma: In den nächsten zwölf Jahren

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Kurz kommentiert

Kerstin Götz

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Geschäftsführerin (CEO), TROI GmbH
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Kerstin Götz
ist seit 2017 als Geschäftsführerin (CEO) der TROI GmbH tätig. Dort hat sie die Entwicklung einer KI-basierten Workmanagement-Software vorangetrieben.

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Kerstin Götz
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3323527
Vorname
Kerstin
Nachname
Götz

Noch kein Ende des Gender Pay Gap

Obwohl der Gender Pay Gap seit einigen Jahren ein sehr präsentes Thema ist und das Entgelttransparenzgesetz seit

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Markus Künzel

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, ADVANT Beiten
Autor

Markus Künzel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner ADVANT Beiten, München

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Markus Künzel
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3324151
Vorname
Markus
Nachname
Künzel

Problempunkt

Ein Heizungsunternehmen veröffentlichte über das Internetportal eBay-Kleinanzeigen eine Stellenausschreibung. Darin war ausgeführt, dass

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Problempunkt

Die Klägerin verfolgt als Geschäftsführerin der Beklagten Urlaubsansprüche aus dem BUrlG. Sie war zunächst als Arbeitnehmerin und später

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Problempunkt

Der Antragsteller ist der für den Betrieb der Arbeitgeberin ordnungsgemäß gebildete Betriebsrat. Er macht die Verletzung eines

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