Betriebsübergang
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Tochterunternehmen eines international ansässigen Konzerns, beschäftigt. Die Beklagte kündigte das
Problempunkt
Im Fall eines Betriebsübergangs gewährt § 613a Abs. 6 BGB den betroffenen Arbeitnehmern das Recht, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse
Problempunkt
Der Anstellungsvertrag der Klägerin mit einer Stadtgemeinde nahm Bezug auf konkret bezeichnete Tarifverträge (BAT) in der jeweils
Problempunkt
Der Gesamtbetriebsrat und die Arbeitgeberin stritten über den Geltungsbereich einer Konzernbetriebsvereinbarung. Hiernach haben alle
Problempunkt
Der Arbeitgeber hatte den Kläger Mitte Juli 2005 über einen Betriebsübergang Anfang Juli unterrichtet. Dieser erklärte daraufhin
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin fortbesteht. Die Beklagte bewirtschaftete mehrere Betriebskantinen
Problempunkt
Im Streit stand die Frage, ob bei einer Metzgerei mit Mittagstisch und Partyservice ein Betriebsübergang stattgefunden hatte. Der frühere
Problempunkt
Der Karstadt-Quelle-Konzern (nunmehr: Arcandor-Gruppe) betrieb mit einer Konzerngesellschaft ein Callcenter. Dieses war für
Problempunkt
Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin. Ende 2003 geriet der Beklagte in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Er
Problempunkt
Der Arbeitnehmer war bei der F GmbH, einem Großhandelsunternehmen, im Verkauf beschäftigt. Neben dem Kerngeschäft betrieb das Unternehmen
Problempunkt
Der Kläger war seit mehreren Jahren bei der N GmbH beschäftigt, die einen Truppenübungsplatz der Bundeswehr bewachte. Das Unternehmen
Problempunkt
Ein Unternehmen, das auf die Entwicklung und Fertigung von Produkten im Bereich der industriellen Automatisierung sowie der Mess- und
