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Betriebsübergang

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Der Kläger war bei der Beklagten, einem Tochterunternehmen eines international ansässigen Konzerns, beschäftigt. Die Beklagte kündigte das

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Im Fall eines Betriebsübergangs gewährt § 613a Abs. 6 BGB den betroffenen Arbeitnehmern das Recht, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse

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Der Anstellungsvertrag der Klägerin mit einer Stadtgemeinde nahm Bezug auf konkret bezeichnete Tarifverträge (BAT) in der jeweils

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Der Gesamtbetriebsrat und die Arbeitgeberin stritten über den Geltungsbereich einer Konzernbetriebsvereinbarung. Hiernach haben alle

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Der Arbeitgeber hatte den Kläger Mitte Juli 2005 über einen Betriebsübergang Anfang Juli unterrichtet. Dieser erklärte daraufhin

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Die Parteien stritten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin fortbesteht. Die Beklagte bewirtschaftete mehrere Betriebskantinen

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Im Streit stand die Frage, ob bei einer Metzgerei mit Mittagstisch und Partyservice ein Betriebsübergang stattgefunden hatte. Der frühere

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Der Karstadt-Quelle-Konzern (nunmehr: Arcandor-Gruppe) betrieb mit einer Konzerngesellschaft ein Callcenter. Dieses war für

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Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin. Ende 2003 geriet der Beklagte in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Er

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Der Arbeitnehmer war bei der F GmbH, einem Großhandelsunternehmen, im Verkauf beschäftigt. Neben dem Kerngeschäft betrieb das Unternehmen

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Der Kläger war seit mehreren Jahren bei der N GmbH beschäftigt, die einen Truppenübungsplatz der Bundeswehr bewachte. Das Unternehmen

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Ein Unternehmen, das auf die Entwicklung und Fertigung von Produkten im Bereich der industriellen Automatisierung sowie der Mess- und

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