Betriebsübergang
Betriebsübergang: Kein Fristlauf bei unvollständiger Unterrichtung
Keine Vergütung für rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen einen früheren Arbeitnehmer.
Die Klägerin, eine Anstalt
Problempunkt
Bei einem Betriebsübergang gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber über. Hierüber und über weitere Einzelheiten
Problempunkt
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, wirft das eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB
Problempunkt
Bei der Ablösung von Richtlinien, auf die zur Berechnung einer Gratifikation im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird, durch eine
Problempunkt
Zur Vermeidung eines Betriebsübergangs hat sich in der Praxis die Zwischenschaltung von Transfergesellschaften etabliert. So werden
Problempunkt
Der Kläger war als Werkzeugmacher bei einem Unternehmen beschäftigt, das 2005 in Insolvenz ging. Der Insolvenzverwalter einigte sich mit
Problempunkt
Der Arbeitgeber entsorgte Bioabfall und Grünschnitt aus dem Stadtgebiet Lübeck und vermarktete die infolge der Kompostierung entstehenden
Problempunkt
Für die Frage, wann ein Betriebsteilübergang vorliegt, sind komplexe tatsächliche Verhältnisse in rechtliche Kategorien einzuordnen. Das
Problempunkt
Das BAG musste entscheiden, ob der Kläger sein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB verwirkt hatte. Der Arbeitgeber beschloss für den
Problempunkt
Der Kläger war Beschäftigter bei einem Betriebsteil der Beklagten, der zum November 2004 auf eine andere Gesellschaft übertragen wurde
