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Arbeitsvertrag

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In dem vom EuGH entschiedenen und letztlich wohl konstruierten Rechtsstreit (zu den Hintergründen siehe Hassel, AuA 12/05, S. 699) war

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"Gegenstand der zu besprechenden Entscheidung ist die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen. Der Kläger ist seit 1993 beim

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In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung zum 7.4.2005 endete

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Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit einer

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In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung. Die Klägerin war seit dem 15

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Seit dem 1. Januar 2001 gelten für die Befristung von Arbeitsverhältnissen neue Regeln (vgl. hierzu Link/Fink, AuA 2001, Ausgaben 1 bis 6)

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Die Klägerin war beim beklagten Land befristet als Lehrerin tätig. Am 12. Juni 1996 teilte man ihr mit, dass das Arbeitsverhältnis wie

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Der Kläger war vom 18.6.2001 bis zum 12.10.2001 unentgeltlich als Praktikant bei der Beklagten tätig. Am 11.10.2001 schlossen die Parteien

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