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Elternzeit und Elterngeld

Vom 2. bis 31.10.2017 befand sich der Kläger in Elternzeit. Am 9. und 14.11.2017 erteilte das beklagte Land dem Kläger Urlaub. Als Urlaubsentgelt

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Elternzeitverlangen zur Betreuung des Kindes

Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, wobei ein

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Kinder sind Kinder

Zum erleichterten Verständnis sei in diesem Beitrag zwischen Elternzeit und Elternteilzeit unterschieden:

  • Elternzeit meint die
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Problempunkt

Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1.6.2001 als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Sie befand sich u. a. vom 1.1.2013

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Problempunkt

Die Klägerin ist Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin. Sie war seit 1.3.2012 bei der Beklagten als Referentin Accounting für die Region

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Weiterhin weniger Väter als Mütter in Elternzeit

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat festgestellt, dass weiterhin nur eine geringe Anzahl von Vätern Elternzeit in Anspruch

Problempunkt

Nach bisheriger deutscher Praxis werden Entlassungsentschädigungen bei Teilzeitkräften oft anhand des aktuellen verringerten Entgelts

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Kürzung von Urlaubsansprüchen in der Elternzeit

Der gesetzliche Urlaubsanspruch kann in der Elternzeit gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. Diese Vorschrift ist europarechtmäßig, hat nun das

Zahl arbeitender Mütter gestiegen

Arbeitgeber dürfen sich freuen, denn die Zahl der Mütter, die ab dem zweiten Lebensjahr ihres Kindes wieder arbeiten gehen, ist im Zeitraum von 2006

Kinder: Frauen arbeiten weniger – Männer mehr

Die Universität Duisburg-Essen hat am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) untersucht, wie sich die Arbeitszeiten nach dem ersten Kind verändern

Rufbereitschaft ist nicht zu vergüten

Bereitschaftszeit zu Hause kann laut EuGH auch Arbeitszeit sein. Sie muss jedoch nicht vergütet werden. Ein belgischer Feuerwehrmann hatte

Problempunkt

Der Massenentlassungsschutz des § 17 KSchG wird ausgelöst, wenn innerhalb von 30 Tagen einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern im

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