Elternzeit und Elterngeld
Vom 2. bis 31.10.2017 befand sich der Kläger in Elternzeit. Am 9. und 14.11.2017 erteilte das beklagte Land dem Kläger Urlaub. Als Urlaubsentgelt
Elternzeitverlangen zur Betreuung des Kindes
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, wobei ein
Kinder sind Kinder
Zum erleichterten Verständnis sei in diesem Beitrag zwischen Elternzeit und Elternteilzeit unterschieden:
- Elternzeit meint die
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1.6.2001 als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Sie befand sich u. a. vom 1.1.2013
Problempunkt
Die Klägerin ist Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin. Sie war seit 1.3.2012 bei der Beklagten als Referentin Accounting für die Region
Weiterhin weniger Väter als Mütter in Elternzeit
Problempunkt
Nach bisheriger deutscher Praxis werden Entlassungsentschädigungen bei Teilzeitkräften oft anhand des aktuellen verringerten Entgelts
Kürzung von Urlaubsansprüchen in der Elternzeit
Zahl arbeitender Mütter gestiegen
Kinder: Frauen arbeiten weniger – Männer mehr
Rufbereitschaft ist nicht zu vergüten
Problempunkt
Der Massenentlassungsschutz des § 17 KSchG wird ausgelöst, wenn innerhalb von 30 Tagen einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern im
