Urlaubsrecht
Unterschiede beim Urlaubsgeld
Problempunkt
Der Kläger war seit Januar 2002 arbeitsunfähig krank. Im August 2008 endete sein Arbeitsverhältnis. Der einschlägige Tarifvertrag sah vor
Problempunkt
Die Parteien stritten über den Fortbestand von Urlaubsansprüchen eines Arbeitnehmers, der seinen im Jahr 2007 entstandenen Urlaub aufgrund
Problempunkt
Gegenstand des Verfahrens war das Ersuchen eines Tiroler Gerichts um Vorabentscheidung des EuGH hinsichtlich der Vereinbarkeit einer
Problempunkt
Die Klägerin war von August 2005 bis Ende Januar 2007 für den Beklagten tätig. Ab dem 2.6.2006 war sie - über das Ende des
Problempunkt
Die Klägerin arbeitete als Sachbearbeiterin Personal bei der Beklagten. Über ein Gleitzeitkonto bestand die Möglichkeit, ein Plus oder
Problempunkt
Nr. 93 des Manteltarifvertrags für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz vom 17.3.1992 sieht ein zusätzliches
Wesentliche Vergütungsbestandteile beim Urlaubsentgelt berücksichtigen
Problempunkt
Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 1988 beschäftigt. Sie nahm für ihren am 8.10.2001 geborenen Sohn vom 3.12.2001 bis 17.10.2004
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs anlässlich der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Der klagende
Problempunkt
Ende 1997 verhängte der Arbeitgeber, bei dem der Kläger als Sofware-Entwickler tätig war, eine Urlaubssperre. Von seinem Urlaubsanspruch
Problempunkt
Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde vom beklagten Arbeitgeber fristgerecht gekündigt. Im Kündigungsschreiben heißt es u.a.: "Bis zur
