Urlaubsrecht
Problempunkt
Der Ehemann der Klägerin war seit April 2001 bei der Beklagten beschäftigt. Mitte April 2008 erkrankte er und war durchgängig bis zu
Problempunkt
Der EuGH hat in der Schultz-Hoff-Entscheidung (Urt. v. 20.1.2009 - C-350/06 und C-520/06, AuA 5/09, S. 276 ff.) die deutsche
Problempunkt
Der Kläger ist schwerbehindert und als Sachbearbeiter bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Ihm stehen jährlich 30 Arbeitstage
Schuhproduktion: Mehr Urlaub ab 58 keine Diskriminierung
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Anzahl der Urlaubstage, die der Klägerin, einer 23-jährigen Kassiererin, pro Kalenderjahr zustehen. Nach
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Abgeltung von Urlaubsansprüchen. Die Klägerin erkrankte im Jahre 2004 dauerhaft und bezog seit Dezember 2004
Problempunkt
Die Parteien stritten um die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs sowie des vertraglichen Mehrurlaubs des Klägers für das Jahr 2007
Problempunkt
Die Mitarbeiterin war bei ihrem Arbeitgeber als Bürokauffrau mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37 Stunden beschäftigt. Ihr Ehemann
Problempunkt
Kann ein gesetzlicher Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, hat der
Problempunkt
Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung. Der Kläger war als Außendienstmitarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er kündigte am 8.7
