Urlaubsrecht
Problempunkt
Der Kläger war vom 1.8.2001 bis zum 31.12.2013 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim Beklagten als Wissenschaftler
Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, wenn von einem Arbeitnehmer verlangt wird, dass er zunächst Urlaub nimmt, ehe er feststellen kann, ob er für
Keine Pflicht zur Inanspruchnahme von Urlaub vor Klärung der Vergütung
Problempunkt
Die Beklagte beschäftigt den Kläger seit 1984 als Meister im Schaltdienst. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher
Problempunkt
Streitig zwischen dem beklagten Land, bei dem der Erblasser als Lehrer beschäftigt war, und den Erbinnen ist die Abgeltung von
Problempunkt
Die Klägerin war seit Juli 2008 als sog. Operatorin bei der Beklagten beschäftigt. Zu ihren Tätigkeiten gehörte u. a. die Arbeit mit
Die Klägerin hatte vom 1.9.2013 bis zum 31.8.2015 auf ihren Antrag hin unbezahlten Sonderurlaub genommen (§ 28 TVöD/TV-L). Befristet auf das Jahr 2013
Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, wenn von einem Arbeitnehmer verlangt wird, dass er zunächst Urlaub nimmt, ehe er feststellen kann, ob er für
