Direkt zum Inhalt

Urlaubsrecht

Problempunkt

Die klagende Arbeitnehmerin verlangt von dem Beklagten die Abgeltung ihres Urlaubs aus den Jahren 2007 bis 2015. In diesem Zeitraum war

Premium

Rechtsprechungsänderung beim Sonderurlaub

Das BAG hat entschieden, dass für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben (Urt

Kürzung von Urlaubsansprüchen in der Elternzeit

Der gesetzliche Urlaubsanspruch kann in der Elternzeit gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. Diese Vorschrift ist europarechtmäßig, hat nun das

EuGH: 6. Urlaubswoche nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit rechtmäßig

Die österreichische Regelung, dass Arbeitnehmer nach 25 Jahren Berufstätigkeit Anspruch auf Aufstockung des bezahlten Jahresurlaubs von fünf auf sechs

Problempunkt

13 Jahre lang arbeitete der Kläger als (Schein-)Selbstständiger gegen Provision bei der Beklagten. Jahresurlaub oder Entgeltfortzahlung im

Premium

Arbeitgeber muss über Urlaubsanspruch aufklären

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt i. d. R. am Ende des Kalenderjahres. Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor

Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers (Arbeitsverhältnis endet durch Tod) haben einen Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommen

Problempunkt

Das deutsche Urlaubsrecht befindet sich seit Jahren in einem stetigen Spannungsverhältnis zu den Vorgaben des europäischen Rechts. Die

Premium

Verstirbt ein Arbeitnehmer, können seine Erben von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub

Premium

Herr Golestan, was ist neu an Bleisure?

Grundsätzlich ist Bleisure kein neuer Trend – auch in der Vergangenheit gewährten Arbeitgeber ihren

Premium

Vor dem LAG Düsseldorf (Urt. v. 13.7.2018 – 6 Sa 272/18) stritten die Parteien über Ansprüche auf Urlaubsabgeltung bzw. Schadensersatz für nicht

Premium

Der automatische Verlust des bezahlten Jahresurlaubs kann nicht damit begründet werden, dass der Arbeitnehmer es versäumt hat, einen Antrag auf Urlaub

Premium