Urlaubsrecht
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Abgeltung restlichen Urlaubs. Er war bei der Beklagten bis zum 31.1.2021 beschäftigt. Ab März 2020 war der Kläger
Vor dem LAG Niedersachsen stritten die Parteien u. a. über Ansprüche des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser war seit 1.7.2020
Im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits verhandelten die Parteien über einen Vergleich, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.4.2023
Podcast | Der Urlaubsanspruch
Die Klägerin vereinbarte mit dem Arbeitgeber ein Sabbatical in der Zeit vom 1.11.2019 bis 30.9.2022.
Während dessen Dauer galt ein Arbeitszeitumfang
BAG zum Urlaubsanspruch bei Freistellung im Zusammenhang mit der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus dem Jahr 2019. Die Klägerin war seit dem 21.3.2019
Problempunkt
Die Klägerin verfolgt als Geschäftsführerin der Beklagten Urlaubsansprüche aus dem BUrlG. Sie war zunächst als Arbeitnehmerin und später
Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es einfach nicht fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu
Grundsätzliches
Das Arbeitsrecht ist ein fragmentiertes Rechtsgebiet, das in eine Vielzahl einzelner Gesetze und gesetzlicher Regelungen aufgeteilt ist
Arbeitsschutz, Urlaubsrecht und Betriebsratsvergütung in der Dezember-Ausgabe der AuA
Der Kläger war vom 1.1.2015 bis zum 31.1.2022 in einer Fünftagewoche bei dem beklagten Bundesland gemäß TV-L beschäftigt. Nach § 26 TV-L standen ihm
