Entgelt
Problempunkt
Die 1958 geborene Klägerin ist seit 2002 bei dem beklagten Land als Köchin beschäftigt. Vom 4.10 bis 24.10.2013 unterzog sie sich
1 Funktionen der Ausbildungsvergütung
Die in § 17 BBiG geregelte Ausbildungsvergütung hat regelmäßig drei Funktionen: Sie soll den Auszubildenden und
Problempunkt
Die Klägerin war als Leiharbeitnehmerin bei der Beklagten und unmittelbar im Anschluss als Arbeitnehmerin („B-to-B-Consultant“) bei der
Problempunkt
Der Kläger war bis Ende 2014 bei dem beklagten Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb für Geflügel als Schichtarbeiter tätig. Auf das
Problempunkt
Der Arbeitnehmer ist bei dem beklagten privaten Wach- und Sicherheitsunternehmen als Sicherheitsmitarbeiter beschäftigt. Der Arbeitgeber
Problempunkt
Viele Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten ein Weihnachtsgeld oder sonstige Sonderzahlungen. Um aber nicht dauerhaft gebunden, sondern
Problempunkt
Der den o. g. Vorlagefragen zu Grunde liegende Sachverhalt ist so einfach wie eingängig: Die Klägerin ist Alleinerbin ihres Anfang 2013
Problempunkt
Im Anschluss an eine Kündigung der Arbeitgeberin schlossen die Parteien einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Darin verständigten sie
Problempunkt
Der Kläger war früher Beamter der Deutschen Bundespost. Zuletzt war er im Rahmen seiner Beamtenstellung beurlaubt und als Arbeitnehmer in
Arbeitnehmer, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben gem. § 20 Abs. 1 TV-L (ebenso im TVöD) Anspruch auf eine Jahressonderzahlung
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 4.7.2017 (IV C 5 – S 2332/09/10005) zur lohnsteuerlichen Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge geäußert
