Entscheidungen kommentiert
Problempunkt
Die Klägerin ist mit einem Grad der Behinderung von 80 schwerbehindert und war als medizinisch-technische Assistentin bei der Beklagten
Problempunkt
Die Arbeitnehmerin war bei Sony im Bereich "International Marketing" als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005
Problempunkt
Die Parteien streiten über Equal-Pay-Ansprüche nach §§ 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG. Der Arbeitsvertrag sah vor, dass auf das Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Die Parteien stritten über einen Anspruch auf Betriebsrente. Der ehemalige Arbeitgeber des Klägers hatte diesem eine Betriebsrentenzusage
Problempunkt
Ein Betriebsrat verlangte vom Arbeitgeber, dass dieser ihm bei jeder, auch nur kurzzeitigen Einstellung von Leiharbeitnehmern stets deren
Problempunkt
Die klagende Arbeitnehmerin ist Mitglied der IG Metall. Sie machte gegen ihre Arbeitgeberin, ein Metall verarbeitendes Unternehmen
Problempunkt
Die Beklagte ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Flugzeuginnenreinigungen durchführt. Der 37-jährige ledige Kläger arbeitete seit Mai
Problempunkt
Der zwischen Leiharbeitnehmer und Arbeitgeber im April 2009 vereinbarte Arbeitsvertrag verweist auf die zwischen dem Arbeitgeberverband
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Die Arbeitgeberin betreibt einen Zeitungsverlag. Sie beabsichtigte, vier Arbeitnehmer der "Redaktion für Verlagsbeilagen" zu einer
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Die beklagte Arbeitgeberin betreibt ein Einzelhandelsunternehmen. Dort war der Kläger zunächst als Helfer in der "Waschstraße" und später
Problempunkt
Die Mitarbeiterin war befristet bis zum 31.3.2009 bei der Firma beschäftigt. Im Arbeitsvertrag findet sich die folgende Klausel: "Eine
Problempunkt
Der Kläger ist schwerbehindert und als Sachbearbeiter bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Ihm stehen jährlich 30 Arbeitstage
