Schwerbehinderung
Schwerbehinderung: AGG-Verstoß bei Sozialplanabfindung
Problempunkt
Der Kläger ist Industriekaufmann und mit einem Grad der Behinderung von 100 schwerbehindert. Die Beklagte, das Präsidium für Technik
Problempunkt
Die Parteien stritten um eine Entschädigung wegen Diskriminierung als Bewerber aufgrund einer Schwerbehinderung.
Der mit einem GdB von 50
Problempunkt
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Der Arbeitgeber hatte seinem schwerbehinderten Beschäftigten am
Problempunkt
Der Kläger ist schwerbehindert mit einem Grad von 60. Nachdem er mit über vierzig Jahren ein Studium an einer Fachhochschule für
Problempunkt
Die Klägerin ist mit einem Grad der Behinderung von 80 schwerbehindert und war als medizinisch-technische Assistentin bei der Beklagten
Problempunkt
Der Arbeitnehmer war ein Jahr lang bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses im September 2005 arbeitsunfähig erkrankt. Mit seiner nach
Problempunkt
Anlässlich der Wahl der Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Sanitätsführungskommando kam es zu einigen Schwierigkeiten. Das
Problempunkt
Der Kläger war bei dem beklagten Arbeitgeber seit Mai 2003 als Automechaniker beschäftigt. Er ist taubstumm und deshalb mit einem GdB von
Problempunkt
Der Kläger ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60. Er hatte sich bei einem städtischen Theater mittels E-Mail
Problempunkt
Die Klägerin war seit 1995 bei der Beklagten als Chemiearbeiterin beschäftigt. In den Jahren 1997 bis 2004 war sie im Jahresdurchschnitt
