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Schwerbehinderung

Problempunkt

Nicht nur allein aufgrund der zum 1.1.2018 durch das Bundesteilhabegesetz vollzogenen umfangreichen Änderungen im Schwerbehindertenrecht

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Beschäftigungsanspruch vs. Organisationsfreiheit

Schwerbehinderte können in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31.12.2017 in § 81 Abs. 4 SGB IX geregelt) entsprechend

Schadensersatz nach Ablehnung der Wiedereingliederung?

Der Arbeitgeber kann nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung verpflichtet sein, an einer Maßnahme der

BAG zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (in der Fassung vom 30.12.2016 bis 31.12.2017 geltenden Fassung – seit 1.1.2018 neu geregelt in § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB

1 Überblick: Eintretende Änderungen zum Jahreswechsel

Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung und bessere Teilhabe von behinderten Menschen

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Problempunkt

Die beklagte Stadt ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Diese hatte eine Stelle eines „Techn. Angestellte/n für die

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Problempunkt

Der kündigungsrechtliche Umgang mit besonders geschützten Personengruppen ist nicht nur aufgrund zahlreicher formeller Anforderungen

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Problempunkt

Der Kläger ist Kurier bei der Beklagten. Er ist mit einem GdB von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Die Beklagte betreibt einen

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Versorgungsordnung: Abschläge benachteiligen nicht wegen Behinderung

Sieht eine Versorgungsordnung Abschläge bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen festen Altersgrenze vor, liegt darin

Problempunkt

Der 1950 geborene Kläger mit einem GdB 70 war bei der Beklagten bis zum 31.3.2012 beschäftigt. Bei seinem betriebsbedingten Ausscheiden

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Problempunkt

Der schwerbehinderte Beschwerdeführer wandte sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Ausgang eines Rechtsstreits vor den

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Mehr behinderte Menschen als je zuvor erwerbstätig

Über 1,15 Millionen Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland einen Arbeitsplatz. Das zeigt das Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und