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Gesetze und Rechtsprechung

Hinweispflichten des Arbeitgebers

Standpunkt der Rechtsprechung

Der EuGH hat zur Hinweispflicht entschieden (EuGH, Urt. v. 6.11.2018 – C-629/16), dass

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Der vorliegende Beitrag stellt bewusst nicht den formellen Ablauf der Wahl selbst mit all seinen Hürden dar. Wir verweisen diesbezüglich ausdrücklich

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Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind

Podcast | „Ehrenamtliche Richter an den Arbeitsgerichten"

Die Kammer beim Arbeitsgericht hat zwar einen Berufsrichter als Vorsitzenden, aber auch zwei Vertreter aus der Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberschaft

Keine primäre Korrekturkompetenz bei Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134

AuA 11/25: Standortverlagerung, Korruption und Sonderkündigungsschutz

Die November-Ausgabe der AuA ist da: Dr. Philipp Schneider und Dr. Nina Hartmann von CMS beleuchten im Titelthema die Herausforderungen bei

Dass der gesetzliche Mindesturlausanspruch des BUrlG von 24 Werktagen, was bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage sind, insbesondere in Bereichen, in

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● Problempunkt

Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Bekleidungseinzelhandels, hatte in einer Filiale mit mehr als 200 Mitarbeitern Headsets

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● Problempunkt

Die Klägerin, eine Klinikärztin mit 30 Stunden pro Woche, wurde im Dienstplan regelmäßig von Montag bis Freitag je sechs Stunden von 7

● Problempunkt

Die Klägerin war bei der Beklagten vom 1.12.2012 bis 31.5.2022 beschäftigt. Ab dem 8.12.2018 bis zum 30.9.2019 war sie arbeitsunfähig

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Als „Schmiergelder“ werden solche Zahlungen bezeichnet, die erfahrungsgemäß den „Geschmierten“ in einer meist nicht mehr näher aufklärbaren Form daran

● Problempunkt

Ein Verwaltungsanstellter J war seit Januar 2008 bei der Stadt Iserlohn gegen ein monatliches Tarifentgelt von 3.700 Euro brutto