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Gesetze und Rechtsprechung

Sonderurlaub steht gesetzlichem Urlaubsanspruch nicht entgegen

Ruht aufgrund gegenseitiger Vereinbarung das Arbeitsverhältnis, entsteht trotzdem grundsätzlich der gesetzliche Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber ist

Verfassungsbeschwerde gegen Flashmob-Aktionen gescheitert

Art. 9 Abs. 3 GG ist nicht auf bisher anerkannte Formen des Arbeitskampfs beschränkt. Die Parteien können die Mittel frei wählen, wenn sie

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Toilettenumbau

Der Betriebsrat hat grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht auf Einstellung einer Umbaumaßnahme. Das gilt laut einem Beschluss des Hessischen LAG vom 3

Bei Handymissbrauch droht Bußgeld

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) belegte einen Arbeitgeber mit einem Bußgeld, weil dieser das Smartphone eines Angestellten

BVG muss die Frauenvertreterin bei jeder Abmahnung beteiligen

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen die Frauenvertreterin bei jeder Abmahnung, die sie ihren Beschäftigten gegenüber aussprechen, beteiligen

Anspruch auf Sonderurlaub auch bei Geburt eines nichtehelichen Kindes

Auch wenn ein Mann mit der Kindesmutter nicht verheiratet ist, kann er u. U. aus Anlass der Geburt Anspruch auf Sonderurlaub haben, entschied das VG

Personalrat hat keinen Anspruch auf lesenden Zugriff

Die Dienststelle muss dem Personalrat keinen ständigen unmittelbaren Zugriff auf die Daten der Beschäftigten, die in der elektronischen

Mitbestimmung durch BR beim betrieblichen Arbeitsschutz

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, zur Planung und Durchführung erforderlicher

Problempunkt

Bei Kurzarbeit sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis nach Maßgabe der Arbeitszeitverkürzung ausgesetzt

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Nichtraucher-Lobby verlangt mehr Schutz

Nach wie vor erregt Rauchen am Arbeitsplatz die Gemüter. Die meisten Nichtraucher sind unzufrieden und fühlen sich von den derzeit bestehenden

Problempunkt

Der Kläger ist seit 1992 als Angestellter bei einer Stadt beschäftigt. Seit Ende 1991 wusste der Bürgermeister der Stadt von der

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Problempunkt

Die Parteien stritten über einen Teilzeitanspruch während der Elternzeit. Die klagende Arbeitnehmerin hatte nach der Geburt ihres Kindes

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