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betriebliche Altersversorgung

Keine bAV nach alter besserer Betriebsvereinbarung

Die Betriebsparteien dürfen bestehende Versorgungsordnungen durch verschlechternde Regelungen ablösen, wenn sich das Unternehmen in wirtschaftlichen

Versorgungsausgleich: Urteil des Familiengerichts ist bindend

Die Entscheidung des Familiengerichts ist bindend für einen auf eine Scheidung folgenden Rechtsstreit zwischen dem versorgungsberechtigten Ehegatten

Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der bAV

Arbeiter und Angestellte können unterschiedlich behandelt werden, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied auch auf Tatsachen abgestellt wird

Neue Regelungen zur bAV bei Arbeitgeberwechsel

Das Bundeskabinett hat am 1.7.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen, teilte das Bundesministerium für

Betriebsrentenanpassung – tatsächliche wirtschaftliche Lage

Für eine Betriebsrentenanpassung kommt es nicht auf die fiktive wirtschaftliche Lage an, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen

Mehr Anwartschaften in der bAV

Die Zahl der aktiven Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stieg bis Ende 2013 von rund 14,6 auf 20,1 Millionen. Dieses Ergebnis

Betriebsrente erst mit gesetzlicher Altersrente

Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung setzen voraus, dass die Arbeitnehmerin die gesetzliche Altersrente bezieht. Das entschied das BAG mit

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Zulässigkeit einer Klage auf Zahlung einer Betriebsrente. Die Beklagte, Konzernobergesellschaft der B

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Problempunkt

Der Kläger war bis zum 31.10.2000 bei dem beklagten Arbeitgeber beschäftigt. Dieser sagte ihm eine zusätzliche unverfallbare

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Problempunkt

Die Parteien stritten über die Anpassung der Betriebsrente des Klägers. Dieser war 1990 in den Dienst der Beklagten eingetreten. Seit 2005

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Problempunkt

Das BAG hatte sich mit der Frage zu befassen, wie das rentenfähige Arbeitseinkommen in einem Altersteilzeitverhältnis zu bestimmen ist

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Problempunkt

Das BAG hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, wie sich die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters durch das "Gesetz zur Anpassung

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