Entgelt
Die verspätete Aufstellung des Dienstplans i. S. d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA führt zur Verpflichtung einer Zulagenzahlung. Problemstellung
Die Parteien streiten über die Frage, ob der Klägerin von der Arbeitgeberin zum 1.3.2017 dauerhaft eine mit der Entgeltgruppe 13 (TVöD) bewertete
Gehaltsentwicklung: Unternehmen reagieren auf Inflation
Schlechtere wirtschaftliche Lage von Frauen mit Kindern
Gender-Pay-Gap: unterschiedliches Bewerbungsverhalten von Frauen und Männern
Podcast | Europa regelt die Entgelttransparenz neu
Wieder einmal musste sich das BAG mit der Frage der Entgeltgleichheit im Erwerbsleben für Männer und Frauen bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit
Frau Hiesinger-Sanchez, Frau Pempelfort, warum ist gleiche Arbeit nicht in jedem Fall auch gleichwertig?
Hiesinger-Sanchez: In einem ersten Schritt
Der Arbeitgeber vergütete die Klägerin zunächst als Geschäftsstellenverwalterin beim Verwaltungsgericht mit der Entgeltgruppe 5. Nach der Erweiterung
Die Klägerin begehrt die Höhergruppierung. Sie hat die Ansicht vertreten, dass die von ihr geschuldeten Tätigkeiten „Leitung des Sachgebiets Personal
