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Problempunkt
Der Betriebsrat stritt mit der Arbeitgeberin über deren Verpflichtung zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses.
Die Arbeitgeberin
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Gewährung von Entschädigungsansprüchen nach dem AGG. Die Klägerin hatte sich nach ihrer Ausbildung als
Problempunkt
Die Entleiherin (Beklagte) betreibt Krankenhäuser. Zum Konzern gehört die G GmbH – Agentur für Gesundheitsfachberufe –, die über eine
Was und wo haben Sie gelernt?
Ich habe Jura an der Universität zu Köln studiert. Unmittelbar nach dem ersten Staatsexamen habe ich dann angefangen
Was und wo haben Sie gelernt?
Ingenieurpraktikum in einer Schleifmaschinenfabrik, Jurastudium in Frankfurt, München und Berlin, zeitweise Romanistik
Die Konjunktur hat sich im Verlauf des letzten Jahres nahezu weltweit deutlich schlechter entwickelt als noch im Herbst 2013 erwartet. 2014 droht das
Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg, Referendariat in Hamburg. Diverse Nebenjobs im Hamburger Hafen.
Wären Sie
Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an der Universität Bonn.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Vor der
Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an der Universität Bonn.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Die Alternative
Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaft an der FAU Erlangen-Nürnberg.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Zunächst
Problempunkt
Die Klägerin ist als Sachbearbeiterin bei der Beklagten, die eine Spedition betreibt, beschäftigt. Im Oktober 1997 teilte sie der
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit Ausgabe 1/15 startet Arbeit und Arbeitsrecht in den 70. Jahrgang!
Das ist schon unglaublich, allein wenn ich daran
Was und wo haben Sie gelernt?
Studium der Rechtswissenschaft in Gießen und Köln.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Dann wäre ich
Problempunkt
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens nahm den Arbeitgeber K ihres verstorbenen Ehemanns E auf Urlaubsabgeltung in Anspruch. Dieser war
Problempunkt
Vielen älteren Beschäftigten wird durch kollektiv- oder individualrechtliche Regelungen zur Altersteilzeit die Möglichkeit eines
Problempunkt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten zunächst einen formwirksamen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Einige Monate
Problempunkt
Arbeitgeber ist eine Bank in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, bei der das BayPVG Anwendung findet. Der Kläger ist
Problempunkt
Resturlaubsansprüche werden mit einer unwiderruflichen Freistellungserklärung wirksam auf die Freistellungszeit angerechnet und damit gem
Problempunkt
Der Kläger war seit 1998? bei einem papierverarbeitenden Unternehmen tätig. Seine wöchentliche Arbeitszeit betrug 35?Stunden.
Im Jahr?2004
Problempunkt
Der klagende Arbeitnehmer ist in einer Spielbank (Beklagte) beschäftigt. Der Vergütungstopf - der sog. Tronc - wird für das Personal der
Problempunkt
Die Parteien des Rechtsstreits waren sich einig, dass jedenfalls seit Ende April 2013?kein Arbeitsverhältnis mehr zwischen ihnen bestand
Problempunkt
Der Kläger ist als Lagerarbeiter beschäftigt. Im Januar 2008?kontrollierte er an einem Tisch in der Lagerhalle Waren als er abends auf
Lange Zeit hindurch waren die ökonomischen Debatten geprägt von einem Diskurs über das richtige Ausmaß staatlichen Handelns. War für die einen der
Was und wo haben Sie gelernt?
Jura in Konstanz, MBA in Fribourg, Mediation bei den Professoren Kirchhoff und Glässer. Arbeiten, Verhandeln, Empathie
Problempunkt
In einem Konzertorchester mit 60 Mitgliedern war unter den zwölf ersten Geigern ein Streit über die Verteilung der Sitzplätze hinter dem
Problempunkt
Häufig beauftragen Unternehmen, im Glauben sich damit der Haftung für etwaige Diskriminierungen entziehen zu können, externe und
Problempunkt
Der Kläger ist bei einer Bankengruppe (H-Gruppe) als "Property Analyst" beschäftigt. Sein Dienstvertrag sieht vor, dass er ein
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen einer mehrjährigen Haftstrafe des Arbeitnehmers.
Der
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Zulässigkeit einer Klage auf Zahlung einer Betriebsrente. Die Beklagte, Konzernobergesellschaft der B
Problempunkt
Die Klägerin war als Fachassistentin in einem Jobcenter beschäftigt, das sich in drei Bereiche und diese Bereiche wiederum in 22 Teams