Direkt zum Inhalt

Haftung

Ausgangslage

Gemäß § 20a Abs. 1 IfSG müssen seit dem 15.3.2022 Personen, die in den im Gesetz bezeichneten Einrichtungen tätig sind, geimpfte oder

Premium

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt zu einem Jahresbrutto von 450.000 Euro als leitender Einkäufer tätig. Der Beklagten

Premium

Die Arbeitgeberin betreibt medizinische Versorgungszentren (MVZ). Sie beschäftigte seit 1.7.2017 eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutin im Umfang

Premium

Ausgangssituation

Vor und während eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber in der Praxis naturgemäß ein gesteigertes Interesse daran (und mitunter

Premium

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Der Beklagte war bei der Klägerin beschäftigt. Die

Premium

In einem Urteil des FG Hessen vom 19.11.2019 (6 K 360/18) ging es um die Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer, der für seine eigenen

Premium

Haftung für fehlerhafte Auskünfte gegenüber Mitarbeitern

Erteilt der Arbeitgeber eine Auskunft an einen Beschäftigten, muss diese richtig, eindeutig und vollständig sein, auch wenn er zur Erteilung der

Problempunkt

Der schwerbehinderte Kläger ist bei der beklagten Stadt als Technischer Angestellter beschäftigt. Er war aufgrund einer schweren

Premium

Bauherren unterliegen nicht der Bürgenhaftung nach AEntG

Unternehmer, die lediglich als bloße Bauherren eine Bauleistung in Auftrag geben, unterliegen nicht der Bürgenhaftung nach § 14 AEntG. Das geht aus

Keine Entschädigung nach Herabwürdigung wegen ostdeutscher Herkunft

Die Herabwürdigung eines Kollegen wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt keine Benachteiligung i. S. d. § 1 AGG wegen der ethnischen Herkunft oder

Gesetzentwurf zur Nachunternehmerhaftung

Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen u. a. für Paketboten verbessern und hat einen Gesetzentwurf zur Nachunternehmerhaftung auf den Weg

Mitarbeiter haftet nicht nach Unterschlagung eines Kfz

Die Arbeitsvertragsparteien können grundsätzlich den Ausschluss von gegenseitigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nach Ablauf von drei Monaten