Direkt zum Inhalt

Kündigungsrecht

Vor dem LAG Hamburg ging es um die Wirksamkeit einer Probezeitkündigung. Die Beklagte ist ein Unternehmen der Pharmaindustrie, der Kläger war am 1.5

KR

Bubach – Gallner – Heinkel et al., Luchterhand Verlag – Wolters Kluwer, München, 14. Auflage 2025, 3.312 Seiten, Preis: 289 Euro

Innerhalb von 40

Der Kläger ist seit 2013 in der Produktion bei einem Unternehmen der chemischen Industrie beschäftigt. Ab dem Jahr 2017 hatte er kontinuierlich

Problempunkt

Gegenstand ist der Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Streitentscheidend waren vorliegend jedoch keine materiell

Premium

Problempunkt

Der Beklagte betreibt ein Autohaus. Der Kläger war dort ab dem 1.9.2022 als Serviceberater/Kfz-Meister beschäftigt. Die Einstellung

Premium

Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen – nachträgliche Klagezulassung

Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG* Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens

Stellenabbau, Wettbewerbsverbot und Eignungsuntersuchung: AuA 3/25 ist erschienen

Es ist ein Thema, um das eine Vielzahl von Unternehmen in diesem Jahr wohl nicht herumkommen wird: Ein Stellenabbau ist i. d. R. für alle Beteiligten

BAG zur Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei

Fälligkeit einer Sozialplanabfindung – Verzugszinsen

Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im

Problempunkt

Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos gekündigt, nachdem er einen Teil der E-Mail- und Messenger-Nachrichten

Premium

Im Jahr 1999 schlossen die Parteien einen Arbeitsvertrag, der regelte, dass das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit dem

Auch im Wintersemester 2024/2025 veranstaltet der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Frank Maschmann den