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Arbeitsvertrag

Problempunkt

Die Arbeitgeberin betreibt ein Briefzentrum. Einmal jährlich stellt sie den Personalbedarf fest. Eine Anfang 2005 durchgeführte

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Problempunkt

Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber das Verlangen einer Arbeitnehmerin nach einer Teilzeitbeschäftigung

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Problempunkt

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug.

Die klagende Arbeitnehmerin ist seit 1988 bei der beklagten Arbeitgeberin

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Problempunkt

Die Klägerin war zwischen dem 1.4.2007 und dem 31.3.2009 aufgrund eines sachgrundlos befristeten Vertrags bei der D-AG, einem

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Amateurtrainer im Nebenberuf als Arbeitnehmer?

Der Trainer einer Fußballmannschaft ist Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG und kann vor den Arbeitsgerichten klagen. Das entschied das LAG

„Hartz-IV-Rebellin“ scheitert im Eilverfahren

Das Abwarten des Hauptsachverfahrens ist zumutbar, wenn durch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes keine wesentlichen Nachteile drohen. Es fehlt

BAG: Kein Folgevertrag für BR-Mitglied nach Befristung

Grundsätzlich können auch Arbeitsverträge von Betriebsratsmitgliedern ohne Sachgrund befristet werden. Weigert sich aber der Arbeitgeber wegen der

Problempunkt

Nach dem TzBfG können Arbeitsverhältnisse mit und ohne Sachgrund befristet werden. Da die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG

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Dauernder Beschäftigungsbedarf schließt Leiharbeit aus

Leiharbeitnehmer dürfen nicht ständig beschäftigt werden, wenn sie einen dauerhaft anfallenden Bedarf abdecken sollen. Das verbietet das

Problempunkt

Der Kläger war seit 1994 als Maschinenbediener beschäftigt. Über das Vermögen seines Arbeitgebers wurde Anfang 2009 das Insolvenzverfahren

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Kein Kopftuchverbot im allgemeinen Verwaltungsdienst NRW

Anders als bei einer Lehrerin im Schuldienst ist das Tragen eines Kopftuchs kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen

Sachgrundlose Befristung bei mehrjähriger Vorbeschäftigung

Eine länger als drei Jahre zurückliegende frühere Beschäftigung eines Arbeitnehmers steht der Möglichkeit entgegen, das Arbeitsverhältnis ohne