Arbeitsvertrag
Unterbegriffe in diesem Thema:
Problempunkt
Der klagende Erzieher war seit November 1995 bei der nicht tarifgebundenen Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin beschäftigt. In seinem
Problempunkt
Die Mitarbeiterin war in der Niederlassung Bielefeld einer großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigt. Die
Problempunkt
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG ist dem Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses jede Konkurrenztätigkeit zum
Problempunkt
Teil 1:
Die Klägerin war bei einer Universität bis zum 31.8.2003 gestützt auf den Sachgrund der Vertretung befristet beschäftigt. Der
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung. Die Klägerin war seit dem 1.11.2005 bei der Be-
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten seit 2006 aufgrund von vier befristeten, unmittelbar nacheinander abgeschlossenen Verträgen beschäftigt
Problempunkt
Am 22.4.2005 hatten die Beklagte, die u. a. von der Bundesagentur für Arbeit (BA) errichtete "Arbeitsgemeinschaft V" ("ARGE"), und andere
Problempunkt
Die Klägerin hatte an einer Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eine Ausbildung zur Bürokommunikationskauffrau absolviert
Problempunkt
Gemäß § 8 Abs. 1 und 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1992 bei der Beklagten, einer Versicherung, als Angestellter tätig. Seit 2000 ist er Maklerbetreuer für die
Problempunkt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG ) hatte darüber zu entscheiden, ob die Befristung einer Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst wirksam war
Problempunkt
Das LAG Sachsen-Anhalt hatte zu prüfen, ob die Verletzung vertraglich oder betrieblich nicht vereinbarter Arbeitspflichten eine
