Direkt zum Inhalt

Vertragsgestaltung

Deutliche Mehrheit der Arbeitgeber ermöglicht Homeoffice

Ganze 83 % der Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, mobil von unterwegs tätig zu werden, und 77 % lassen die

Honorarärzte sind nicht selbstständig tätig

Mediziner, die in einem Krankenhaus als Honorararzt tätig sind, unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Sie sind regelmäßig nicht

1 Günstigkeitsprinzip

Die unterschiedlichen Rechtsquellen für die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis stehen in einem hierarchischen Verhältnis

Premium

Problempunkt

Der Kläger wehrte sich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung. Er war zunächst Beamter der

Premium

1 Die Ausgangslage

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Das MiLoG regelt in § 3, dass jegliche Vereinbarungen, die den

Premium

Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen in Privatwohnung

Ein in der Privatwohnung der Arbeitnehmerin geschlossener Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Nachhinein nicht

1 Situation

Arbeit auf Abruf bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Leistung entsprechend dem wechselnden Arbeitsanfall im Betrieb erbringen muss. Mit

Premium

1 Situation

Im Frühjahr 2018 kam es in Niedersachsen zu einem bislang beispiellosen Notstand im Pflegebereich: Ambulante Pflegedienste lehnten

Premium

Es geht um die Frage, ob sich in einem Arbeitsvertrag vereinbaren lässt, dass Regelungen durch Betriebsvereinbarung zulasten des Mitarbeiters

Premium

Ausschlussfrist kann wegen MiLoG unwirksam sein

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem

Nicht selten werden erfolgreiche Führungs- oder Fachkräfte, die sich als Leitende Angestellte in einem normalen Arbeitsverhältnis befinden, zum

Premium

Auszahlung einer dividendenabhängigen Tantieme an Mitarbeiter

Auf Fälle effektiver Kapitalerhöhung kann nach einem Urteil des BAG vom 27.6.208 (10 AZR 295/17) nicht die Regelung des „Verwässerungsschutzes“ bei